Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13. Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Patrick Aßmann, Stockerfeld 29, 94081 Fürstenzell, Deutschland (nachfolgend „Anbieter" oder „bloodly") und Nutzern (nachfolgend „Nutzer") über die Nutzung der unter app.bloodly.de und zugehörigen Subdomains erreichbaren Web-Anwendung „bloodly" (nachfolgend „Plattform").

(1a) Räumlicher Geltungsbereich: Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ab. Die Plattform und sämtliche Vertragsdokumente werden nur in deutscher Sprache angeboten; Rechnungslegung, Steuerausweis und Rechtsdurchsetzung erfolgen nach deutschem Recht. Im Sinne der Geo-Blocking-Verordnung (EU) 2018/302 ist diese Beschränkung damit begründet, dass der Anbieter Lieferungen und Dienstleistungen außerhalb dieses geografischen Bereichs nicht anbietet (Art. 1 Abs. 6 Geo-Blocking-VO). Eine Diskriminierung allein auf Grund der Staatsangehörigkeit findet nicht statt: Nutzer aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten können die öffentliche Webseite bloodly.de unverändert einsehen, ein Vertragsschluss ist über die Selbstdeklaration im Checkout jedoch nicht vorgesehen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Der Status des Nutzers als Verbraucher oder Unternehmer wird im Checkout-Prozess durch Selbsterklärung des Nutzers festgelegt (Auswahl „Privat" / „Gewerblich"). Die Selbsterklärung ist rechtlich verbindlich und bestimmt insbesondere die Reichweite der zwingenden verbraucherschützenden Regelungen (Widerrufsrecht, Mindestkündigungsfristen, Mängelrechte bei digitalen Produkten, Verbraucherstreitbeilegung). Eine vorsätzlich falsche Selbsterklärung kann zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB führen.

(5) Erwirbt eine natürliche Person, die bei Vertragsschluss im Sinne des § 13 BGB als Verbraucher handelt, einen Coach- oder Instanz-Plan (Basic, Pro, Ultimate), bleibt sie Verbraucherin im Verhältnis zum Anbieter; in diesem Fall stehen ihr alle gesetzlichen Verbraucherrechte zu, auch wenn die Plattform durch sie zur Verwaltung weiterer Personen (z.B. Familie, Freunde) genutzt wird. Auf Coach- und Instanz-Plänen, die bei Vertragsschluss durch einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB erworben werden, finden die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften (insb. §§ 312 ff., 327 ff. BGB) keine Anwendung; § 11 (Haftung) und § 6 (Vertragslaufzeit) regeln dies abschließend.

(6) Athleten und sonstige Endnutzer, die durch einen Coach- oder Instanz-Inhaber zur Plattform eingeladen werden, schließen keinen eigenen Vertrag mit dem Anbieter. Ihre Nutzung der Plattform erfolgt im Rahmen des Vertrags zwischen dem Inhaber des jeweiligen Instanz-Plans und bloodly; Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ist über einen separaten AVV gesondert geregelt. Verbraucherrechte gegenüber dem Coach/Berater bleiben hiervon unberührt und richten sich nach dem Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Coach/Berater.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) bloodly ist eine Web-Anwendung zur eigenständigen Erfassung, Verwaltung, Analyse und Visualisierung persönlicher Blutwerte, Laborergebnisse und gesundheitsbezogener Daten. Wesentliche Funktionen umfassen:

  • Import von Laborbefunden (PDF, Foto, CSV/Excel) mit automatischer Werterkennung (OCR/KI). Die KI-gestützte Erkennung erfolgt über einen EU-Auftragsverarbeiter (OVHcloud, Frankreich) bzw. lokal und setzt eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 DSGVO voraus, die vor dem ersten Import abgefragt wird.
  • Verwaltung von Blutwerten, Referenzbereichen, Tags und Lebensereignissen
  • Trend-Analysen und Visualisierungen
  • Optionale automatische Zusammenfassungen mittels Cloud-KI (gesondert einwilligungsbedürftig)
  • Erfassung und Auswertung von Supplementen und Medikation
  • Export aller Daten in maschinenlesbarem Format
  • Optional (bei Coach-/Instanz-Plänen): Coach-Athleten-Verwaltung und -Benachrichtigungen

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan und ist auf der Preisseite unter bloodly.de/preise sowie in der App selbst beschrieben.

(3) bloodly wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist und den Kerndienst nicht wesentlich einschränkt.

(4) Funktionsweise und Kompatibilität (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 19 EGBGB): bloodly ist eine browserbasierte Web-Anwendung. Für die Nutzung wird ein moderner Web-Browser in der jeweils aktuellen Version vorausgesetzt (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Edge). Eine Installation zusätzlicher Software ist nicht erforderlich. Der Funktionsumfang ist auf gängigen Desktop-, Tablet- und Smartphone-Geräten verfügbar. Importe unterstützen die Formate PDF, JPEG, PNG, CSV und Excel (.xlsx). Daten-Exporte erfolgen in CSV und PDF.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pläne auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit dem Klick auf den ausdrücklich als „Zahlungspflichtig bestellen" bezeichneten Bestellbutton (§ 312j Abs. 3 BGB) auf der Plan-Auswahlseite gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab und wird zur Zahlungsabwicklung an den Zahlungsdienstleister Stripe weitergeleitet. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Zahlung durch Stripe zustande. Die Bereitstellung des Plattform-Zugangs (Account-Aktivierung beim Single-Plan: über die anschließende Registrierungsseite; bei Instanz-Plänen: durch Provisionierung der Instanz innerhalb von 48 Stunden) ist Erfüllungsleistung des Anbieters und keine zusätzliche Vertragsschluss-Bedingung.

(3) Die Bestellbestätigung erfolgt unverzüglich per E-Mail. Diese E-Mail enthält die wesentlichen Vertragsdaten (Plan, Preis, Vertragslaufzeit) und stellt zugleich die Bestätigung des Vertragsschlusses dar.

(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist für den Nutzer jederzeit über die Funktion „Backup → Daten exportieren" sowie über das Stripe-Kundenportal (Rechnungen) abrufbar.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Eingabefehler kann der Nutzer vor Abschluss der Bestellung im Stripe-Checkout-Fenster durch Korrektur der Felder berichtigen oder durch Schließen des Fensters den Vorgang abbrechen.

§ 4 Preise und Pläne

(1) Die aktuell gültigen Preise und Pläne sind unter bloodly.de/preise einsehbar. Es gelten folgende Pläne:

  • Single: 4,99 € pro Monat oder 49,00 € pro Jahr — persönlicher Account auf app.bloodly.de
  • Basic: 109,00 € pro Monat oder 999,00 € pro Jahr — eigene Instanz, Basis-Funktionsumfang
  • Pro: 219,00 € pro Monat oder 1.999,00 € pro Jahr — eigene Instanz mit Coach-Funktionen
  • Ultimate: 479,00 € pro Monat oder 4.499,00 € pro Jahr — eigene Instanz, alle Features, White-Label

(2) Single-Preise gelten gegenüber Verbrauchern und werden brutto angegeben. Da der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben — der angegebene Preis ist der zu zahlende Endbetrag.

(3) Basic-, Pro- und Ultimate-Preise gelten gegenüber Unternehmern und werden netto angegeben. Da der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird auch hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben. Die Netto-Angabe erfolgt aus Konsistenzgründen für den Fall künftigen Überschreitens der Kleinunternehmer-Grenze; der Endbetrag bleibt für den Nutzer in jedem Fall identisch zum angegebenen Preis.

(4) Der Preis wird im Voraus für die jeweils gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) fällig und über Stripe vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.

(5) Die Rechnung wird vom Zahlungsdienstleister Stripe automatisiert erstellt und dem Nutzer per E-Mail an die im Stripe-Checkout angegebene Adresse zugesandt. Sämtliche Rechnungen sind zudem jederzeit im Stripe-Kundenportal abrufbar, das aus dem Profil-Bereich der App heraus erreichbar ist.

§ 5 Zahlung, Verzug, Sperrung

(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited (Sitz: Dublin, Irland) per Kredit-/Debitkarte oder einer anderen von Stripe angebotenen Zahlungsmethode. Die Vertragsbeziehung im Hinblick auf die Zahlungsabwicklung besteht zwischen dem Nutzer und Stripe; bloodly ist nicht Vertragspartner des Stripe-Zahlungsvertrags.

(2) Schlägt der Einzug fehl, wird der Nutzer per E-Mail informiert. Stripe versucht den Einzug automatisch in den darauffolgenden Tagen erneut.

(3) Wird die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach erstmaligem Fehlschlag nicht ausgeglichen, ist der Anbieter berechtigt, den App-Zugang vorübergehend zu sperren. Der Nutzer kann während der Sperrung jederzeit unter kontakt@bloodly.de einen Daten-Export anfordern; dieser wird vom Anbieter binnen 7 Werktagen kostenfrei in einem maschinen­lesbaren Format bereitgestellt (Art. 20 DSGVO).

(4) Mit Sperrung wird dem Nutzer eine Mahnung per E-Mail mit Nachfrist von 14 Tagen zugestellt. Wird die Zahlung innerhalb dieser Nachfrist ausgeglichen, wird der Zugang umgehend reaktiviert.

(5) Verstreicht auch die Nachfrist erfolglos, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag gemäß § 314 BGB außerordentlich zu kündigen. § 14 (Datenaufbewahrung nach Vertragsende) gilt entsprechend.

(6) Der Nutzer kommt im Übrigen in Verzug nach Maßgabe des § 286 BGB. Im Verzugsfall schuldet der Nutzer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher, § 288 Abs. 1 BGB) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer, § 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er läuft so lange, bis er von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird.

(2) Die Kündigung durch den Nutzer richtet sich nach dem gewählten Abrechnungszyklus und dem Status des Nutzers (Verbraucher i.S.v. § 13 BGB / Unternehmer i.S.v. § 14 BGB):

a) Monatlich gebuchte Pläne (alle Pläne, alle Nutzer):

Jederzeit ohne Frist kündbar. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Monats-Periode wirksam.

b) Jährlich gebuchter Single-Plan — Verbraucher:

Im ersten Vertragsjahr besteht eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend, ist jedoch — gemäß § 309 Nr. 9 BGB in der Fassung des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes — jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Bei Kündigung im laufenden Verlängerungs- Jahr erhält der Verbraucher eine anteilige Rückerstattung der bezahlten Jahresgebühr, bezogen auf die noch nicht abgelaufenen Monate.

c) Jährlich gebuchte Instanz-Pläne (Basic, Pro, Ultimate) — nur Unternehmer:

Diese Jahres-Variante wird ausschließlich an Unternehmer abgegeben (B2B). Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Verlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens 1 Monat vor Periodenende gekündigt wird. Eine anteilige Rückerstattung im Verlängerungs- Jahr wird nicht geschuldet (§ 309 Nr. 9 BGB ist auf Unternehmer-Verträge nicht anwendbar). Die Verbrauchersicherung gemäß lit. b) gilt für diese Variante nicht.

Die Kündigung erfolgt jederzeit selbständig durch den Nutzer im Stripe-Kundenportal über den Profil- Bereich der App, über das öffentliche Kündigungsformular auf bloodly.de/kuendigung (§ 312k BGB) oder in Textform per E-Mail an kontakt@bloodly.de.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode ordentlich kündigen.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4a) Sonderkündigungsrecht im Erbfall: Mit dem Tod eines Verbraucher-Nutzers steht den Erben (§ 1922 BGB) ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Vertrag kann von ihnen ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende gekündigt werden, sobald gegenüber dem Anbieter ein geeigneter Erbnachweis (Erbschein, beglaubigtes eröffnetes Testament, gerichtliche Bestätigung) vorgelegt wird. Bei jährlich gebuchten Plänen wird der noch nicht verbrauchte Anteil der Jahresgebühr anteilig erstattet (entsprechend § 6 (2) lit. b).

(5) Mit Ausnahme der ausdrücklich in (2) lit. b) genannten anteiligen Rückerstattung im Verlängerungs- Jahr des Verbraucher-Single-Plans führt die ordentliche Kündigung nicht zu einer (anteiligen) Erstattung bereits bezahlter Beträge.

(6) Account-Löschung über die App-Oberfläche (Single-Plan). Bestätigt ein Nutzer des Single-Plans im Profil-Bereich der App die Account-Löschung („Account löschen"), gilt dies zugleich als Kündigung des Vertrags zum jeweils nächst-möglichen Termin gemäß § 6 (2):

a) Monatlich gebuchter Single-Plan:

Die Subscription wird zum Ende der laufenden Monats-Periode beendet. Bis zum Periodenende bleibt der Service uneingeschränkt nutzbar. Eine anteilige Rückerstattung wird nicht geschuldet (§ 6 (5)).

b) Jährlich gebuchter Single-Plan im 1. Vertragsjahr (Mindestlaufzeit):

Die Subscription wird zum Ende des 12-monatigen Mindestlaufzeit-Zeitraums beendet. Bis dahin bleibt der Service uneingeschränkt nutzbar. Eine vorzeitige Beendigung der Mindestlaufzeit ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 314 BGB) möglich; wende dich in diesem Fall an kontakt@bloodly.de.

c) Jährlich gebuchter Single-Plan im Verlängerungs-Jahr — Verbraucher:

Gemäß § 309 Nr. 9 BGB / Faire-Verbraucherverträge-Gesetz wird die Subscription mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende beendet. Eine anteilige Rückerstattung der bezahlten Jahresgebühr für die noch nicht abgelaufenen Monate wird automatisch ausgelöst und über die ursprüngliche Zahlungsmethode erstattet.

Endgültige Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt im Anschluss an die 30-tägige Datenaufbewahrungsfrist nach Vertragsende gemäß § 14 dieser AGB. Innerhalb dieses Zeitraums werden 7 Tage und 1 Tag vor der endgültigen Löschung zwei Erinnerungs-E-Mails versandt; während der gesamten Karenzfrist bleibt der Datenexport über die App weiterhin möglich (§ 14 Abs. 3).

Widerruf der Account-Löschung: Bis spätestens 1 Stunde vor dem Beendigungstermin (lit. a / b / c) kann der Nutzer die Account-Löschung in der App jederzeit widerrufen (Profil-Bereich, Schaltfläche „Account-Löschung widerrufen"). Die Subscription wird dann fortgesetzt, ein etwaiger Refund unterbleibt. Nach Ablauf des Beendigungstermins ist eine Reaktivierung des Accounts technisch nicht mehr möglich.

Hinweis: Vor Bestätigung der Account-Löschung wird empfohlen, die eigenen Daten über die in der App verfügbare Backup-Export-Funktion (Art. 20 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit) zu sichern. Die Möglichkeit zur sofortigen Datenlöschung gemäß Art. 17 DSGVO im Wege einer formellen Anfrage über das Datenschutz-Anfrage-Formular (bloodly.de/datenschutz-anfrage) bleibt unberührt; die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Bei Nutzern ohne aktive Subscription (Instanz-Pläne / Athleten-Accounts unter Coach-Verwaltung / Single-Accounts ohne aktiven Vertrag) wirkt die Schaltfläche „Account löschen" wie bisher: Account und alle damit verknüpften personenbezogenen Daten werden unmittelbar und unwiderruflich gelöscht.

(7) Nichtanlage des Nutzerkontos (Single-Plan). Legt der Kunde nach Zahlung eines Single-Plans binnen 30 Tagen kein Nutzerkonto an, obwohl er hierzu per E-Mail wiederholt eingeladen wurde, ist der Anbieter berechtigt, das Abonnement zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen, um weitere Abbuchungen ohne Gegenleistung zu vermeiden. Beim Monats-Plan werden bereits gezahlte Beträge für die bereitgestellte Periode nicht erstattet; beim Jahres-Plan erstattet der Anbieter den auf die Zeit nach der Kündigung entfallenden Anteil automatisch. Eine darüber hinausgehende Kulanz-Erstattung ist auf Anfrage an kontakt@bloodly.de möglich.

§ 7 Plan-Wechsel (Upgrade / Downgrade / Abrechnungs-Zyklus)

(1) Wechsel zwischen Single-Plan und Instanz-Plänen

Ein Wechsel zwischen dem Single-Plan und den Instanz-Plänen (Basic, Pro, Ultimate) ist aus architektonischen Gründen nicht über einen Self-Service-Vorgang möglich, da Single-Nutzer auf der gemeinsamen Plattform app.bloodly.de, Instanz-Nutzer hingegen auf einer eigens bereitgestellten Instanz hosten. Ein Wechsel erfordert die Kündigung des bestehenden Vertrags sowie den Abschluss eines neuen Vertrags über den gewünschten neuen Plan; Daten können auf Wunsch des Nutzers über die Export-Funktion mitgenommen werden. Der Wechsel wird auf Anfrage über kontakt@bloodly.de abgewickelt.

(2) Wechsel innerhalb der Instanz-Pläne (Basic ↔ Pro ↔ Ultimate)

Innerhalb der Instanz-Pläne kann der Nutzer jederzeit Upgrades und Downgrades über die in der App bereitgestellte Funktion „Plan wechseln" beantragen. Die Wirkungen im Einzelnen:

  • Abrechnung: Die anteilige Verrechnung der laufenden Abrechnungsperiode erfolgt unmittelbar über den Zahlungsdienstleister Stripe (sog. „Proration"). Bei einem Upgrade wird der bereits bezahlte Restbetrag der laufenden Periode auf den höheren Plan angerechnet; bei einem Downgrade wird der nicht verbrauchte Anteil als Guthaben auf zukünftige Rechnungen gutgeschrieben. Eine separate Auszahlung erfolgt nicht.
  • Technische Aktivierung: Da Tier-Wechsel auf Instanz-Plänen aus Sicherheitsgründen einen administrativen Vorgang des Anbieters erfordern, erfolgt die Aktivierung des neuen Plans innerhalb weniger Stunden, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach Eingang des Antrags.
  • Bei Upgrade: Zusätzliche Features des höheren Plans werden mit der technischen Aktivierung verfügbar (z.B. höhere Nutzer-Obergrenze, White-Label-Branding bei Ultimate).
  • Bei Downgrade: Daten und bestehende Konfigurationen bleiben vollständig erhalten; ausschließlich die Features des höheren Plans werden ausgeblendet. Übersteigt die aktuelle Nutzeranzahl die Obergrenze des Ziel-Plans, wird der Wechsel-Antrag abgelehnt; der Inhaber muss die Nutzeranzahl vorher entsprechend reduzieren.

(3) Wechsel des Abrechnungs-Zyklus (monatlich ↔ jährlich)

Der Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung ist für alle Pläne über das Stripe-Kundenportal selbst-bedienbar. Die Wirkungen:

  • Wechsel auf jährlich: Der Restbetrag der laufenden Monatsperiode wird auf die Jahresgebühr angerechnet (Proration).
  • Wechsel auf monatlich: Der nicht verbrauchte Anteil der bereits gezahlten Jahresgebühr wird als Guthaben auf zukünftige monatliche Rechnungen gutgeschrieben. Eine separate Auszahlung erfolgt nicht.
  • Verbraucher mit Instanz-Plan: Der Wechsel auf jährliche Abrechnung ist für Verbraucher, die einen Instanz-Plan (Basic, Pro, Ultimate) gebucht haben, gemäß § 6 (2) lit. c und § 309 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

(4) Rechtlicher Charakter des Plan-Wechsels

Plan-Wechsel und Wechsel des Abrechnungs-Zyklus sind Vertragsänderungen, keine Neu-Vertragsabschlüsse. Sie begründen daher keinen neuen Widerrufszeitraum nach § 312g BGB. Die ursprüngliche Widerrufsbelehrung gemäß § 8 dieser AGB sowie die Mindestlaufzeit-Regelungen aus § 6 bleiben in unveränderter Form bestehen. Beim Wechsel wird der Nutzer im Antrags-Formular auf die unveränderte Geltung der AGB ausdrücklich hingewiesen und bestätigt diese mit einem Häkchen. Abweichend hiervon steht Verbrauchern beim Wechsel von monatlicher auf jährliche Abrechnung für die hierdurch neu begründete Jahres-Zahlungspflicht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 8 zu; § 8 gilt entsprechend (anteiliger Wertersatz für bereits genutzte Zeit).

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm bei Vertragsschluss im Internet grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen gelten die nachfolgend abgedruckte Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Patrick Aßmann, Stockerfeld 29, 94081 Fürstenzell, Telefon: +49 160 90333514, E-Mail: kontakt@bloodly.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiger Leistungsbeginn und Wertersatz: bloodly ist eine digitale Dienstleistung. Bei der Buchung können Sie freiwillig verlangen, dass wir Ihnen den Zugang sofort — also vor Ablauf der Widerrufsfrist — bereitstellen. Ihr Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Widerrufen Sie den Vertrag, nachdem Sie den sofortigen Beginn verlangt haben, schulden Sie uns für den Zeitraum bis zum Widerruf einen anteiligen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB); den überschießenden Betrag erstatten wir. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig erst dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Erlöschen mit der Ausführung begonnen hatten (§ 356 Abs. 4 BGB) — bei einem laufenden Abonnement ist das innerhalb der Widerrufsfrist regelmäßig nicht der Fall.

Beispiel: Sie buchen Single-Yearly für 49 € und widerrufen nach 7 Tagen. Wertersatz: 7/365 × 49 € = 0,94 €; Erstattung: 48,06 €.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An Patrick Aßmann, Stockerfeld 29, 94081 Fürstenzell, E-Mail: kontakt@bloodly.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

............................................................

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ............................

Name des/der Verbraucher(s): ................................

Anschrift des/der Verbraucher(s): ...........................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ................

Datum: ............................

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Nutzerkonto und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(2) Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Blutwerte, Laborergebnisse, Angaben zu Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie alle sonstigen gesundheitsbezogenen Angaben.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete eigene Sicherungen seiner Daten anzulegen (Export-Funktion in der App). Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Datenverluste, denen der Nutzer durch eigene Sicherungen hätte vorbeugen können.

§ 10 Kein medizinischer Rat — Eigenverantwortung

(1) bloodly ist kein Medizinprodukt. Die Plattform stellt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Therapieempfehlung dar. Alle dargestellten Informationen, Referenzbereiche, Trendanalysen und Auswertungen — einschließlich automatisch generierter Zusammenfassungen durch externe KI-Dienste — dienen ausschließlich der persönlichen Dokumentation und Übersicht.

(2) Die Plattform ersetzt nicht die Konsultation eines Arztes, Apothekers oder sonstigen medizinischen Fachpersonals. Entscheidungen über Behandlungen, Medikamente, Nahrungs­ergänzungs­mittel oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen sollten stets in Absprache mit qualifiziertem Fachpersonal getroffen werden.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter — außer in den in Absatz 1 genannten Fällen — nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist im Rahmen der vorstehenden Absätze ausgeschlossen. Beispielhaft, ohne den Haftungsmaßstab nach Absatz 1 und 2 einzuschränken, sind nicht von der Haftung erfasst:

  • Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzung der auf der Plattform dargestellten Informationen
  • Fehlerhafte oder unvollständige Daten, die vom Nutzer eingegeben wurden
  • Entscheidungen, die der Nutzer auf Grundlage der Plattform-Daten trifft
  • Fehler bei der automatischen Erkennung von Blutwerten (OCR/KI-Parsing) — importierte Werte sind vom Nutzer auf Richtigkeit zu prüfen
  • Fehler oder missverständliche Formulierungen in automatisch generierten Zusammenfassungen (KI-Narrative)
  • Verfügbarkeit, Antwortzeiten, Kosten oder Qualität von Drittanbieter-Diensten (z. B. Cloud-KI), die der Nutzer optional über einen eigenen Zugang einbindet
  • Datenverlust, soweit der Nutzer die zumutbaren eigenen Sicherungen unterlassen hat

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen.

§ 11a Mängelrechte bei digitalen Diensten (Verbraucher)

(1) Soweit der Nutzer Verbraucher ist, gelten für die vom Anbieter erbrachten digitalen Dienste die gesetzlichen Bestimmungen über Mängel digitaler Produkte (§§ 327d ff. BGB) — insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Minderung des Preises.

(2) Stellt der Verbraucher einen Mangel fest, ist dieser dem Anbieter unverzüglich per E-Mail an kontakt@bloodly.de mit nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels mitzuteilen. Der Anbieter wird den Mangel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben prüfen und beheben.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 327j BGB).

§ 11b Aktualisierungen (§ 327f BGB)

(1) Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit diejenigen Aktualisierungen — einschließlich Sicherheitsaktualisierungen — bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der Plattform aufrechtzuerhalten. Da bloodly als browserbasierte Web-Anwendung betrieben wird, werden Aktualisierungen serverseitig automatisch ausgespielt und sind für den Nutzer beim nächsten Aufruf der Plattform sofort wirksam. Eine aktive Installation durch den Nutzer ist nicht erforderlich.

(2) Über inhaltliche Änderungen, neue Funktionen und sicherheitsrelevante Aktualisierungen informiert der Anbieter den Nutzer fortlaufend über den öffentlich zugänglichen Changelog unter bloodly.de/changelog.html. Der Nutzer kann diesen Changelog jederzeit einsehen.

(3) Stellt der Nutzer durch eigenes Verhalten die ordnungsgemäße Bereitstellung der aktualisierten Plattform infrage (z.B. durch Verwendung eines veralteten Browsers, der die aktualisierte Plattform nicht darstellen kann), haftet der Anbieter nicht für Mängel, die allein auf das Fehlen der Aktualisierung zurückzuführen sind.

§ 12 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Der Anbieter ist bemüht, planbare Wartungs­arbeiten in lastarmen Zeiten durchzuführen und rechtzeitig anzukündigen.

§ 12a Technischer Support- und Notfall-Zugang des Anbieters

(1) Der Anbieter hält auf jeder Instanz einen administrativen Zugang („technischer Admin-Account", Benutzername üblicherweise pat_adm) vor. Dieser Zugang dient ausschließlich folgenden Zwecken:

  • Behebung technischer Störungen (z.B. Datenbankprobleme, Migrationsfehler)
  • Bearbeitung von Support-Anfragen, die ohne System-Zugriff nicht lösbar sind
  • Wiederherstellung verlorener Manager-Accounts oder vergessener Manager-Passwörter (z.B. wenn der Manager ausgesperrt ist und keine Reset-Mail empfangen kann)
  • Notfall-Wartung bei Sicherheitsvorfällen
  • Durchführung von Plan-Wechseln oder Instanz-Migrationen auf Wunsch des Auftraggebers

(2) Eine Nutzung dieses Zugangs zu anderen Zwecken — insbesondere zur Einsicht in personenbezogene Daten der Athleten ohne berechtigten technischen Anlass — findet nicht statt.

(3) Jede Anmeldung und sicherheitsrelevante Aktion über diesen Zugang wird im Audit-Log der Instanz revisionssicher protokolliert (Zeitstempel, IP, Aktionstyp). Der Manager kann das Audit-Log jederzeit unter /admin/audit-log einsehen und so die Aktivitäten des Support-Zugangs nachvollziehen.

(4) Der Anbieter und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle bei der Nutzung des Support-Zugangs zur Kenntnis gelangenden Daten verpflichtet (siehe AVV § 4 Abs. 3). Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 12b Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Instanz (Basic / Pro / Ultimate)

(1) Inhaber (Manager-Rolle): Vertragspartner und Inhaber der Instanz ist die Person oder Organisation, die den Vertrag abgeschlossen hat. Auf der Instanz wird ihr ein Account mit der Rolle „Manager" eingerichtet, über den sie Benutzer-Konten anlegt, bearbeitet, löscht und Coach-Zuordnungen pflegt. Der Inhaber ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die innerhalb seiner Instanz verarbeitet werden.

(2) Coach (interne Rolle): Innerhalb der Instanz kann der Inhaber Mitarbeiter mit der Rolle „Coach" anlegen. Coaches haben innerhalb der App Zugriff auf Blutwerte, Supplemente und Verläufe der ihnen vom Inhaber zugewiesenen Athleten. Der Inhaber kann sich bei Bedarf zusätzlich selbst einen Coach-Account anlegen, um diese Funktion ebenfalls zu nutzen — beide Rollen sind technisch getrennt.

(3) Der Inhaber hat als Verantwortlicher insbesondere

  • vor der Datenerfassung eine wirksame Rechtsgrundlage einzuholen — bei Gesundheitsdaten regelmäßig die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO;
  • die Athleten transparent über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung zu informieren (Art. 13 DSGVO), inklusive der Tatsache, dass Coaches innerhalb seiner Instanz Zugriff auf die Daten haben;
  • die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit) selbständig gegenüber seinen Athleten zu erfüllen;
  • seine Coaches arbeitsrechtlich oder vertraglich auf den Datenschutz und die Vertraulichkeit der Athleten-Daten zu verpflichten.

(4) Der Anbieter ist im Hinblick auf die vom Inhaber innerhalb seiner Instanz verarbeiteten Daten Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Bei Vertragsschluss eines Basic-, Pro- oder Ultimate-Plans wird zwischen Inhaber und Anbieter zugleich ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) abgeschlossen, dessen Inhalt im Admin-Bereich der Instanz unter /admin/avv einsehbar und ausdruckbar ist.

(5) Der Anbieter haftet im Rahmen der Auftragsverarbeitung gegenüber dem Inhaber nach den gesetzlichen Vorgaben. Eine Haftung gegenüber Athleten ist auf Verstöße gegen Pflichten aus Art. 28 DSGVO beschränkt; die Verantwortlichkeit für die rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 24 DSGVO trägt allein der Inhaber.

§ 13 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findet der Nutzer in der separaten Datenschutzerklärung. Diese ist nicht Bestandteil der AGB.

(2) Verarbeitung von Gesundheitsdaten: Die Verarbeitung von Blutwerten, Laborergebnissen, Supplement- und Medikations-Angaben sowie sonstigen gesundheitsbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung wird vor der ersten Erfassung solcher Daten elektronisch eingeholt und revisionssicher protokolliert. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung berührt wird.

(3) Optionale Funktionen, die personenbezogene Daten an externe Dienste übertragen (z.B. die automatische Zusammenfassung mittels Cloud-KI), werden nur nach gesonderter, jeweils versionierter Einwilligung aktiv und sind in der Datenschutzerklärung detailliert beschrieben.

§ 14 Datenaufbewahrung nach Vertragsende

(1) Nach Vertragsende werden die Daten des Nutzers für 30 Tage in einem nur intern zugänglichen Bereich aufbewahrt, um eine versehentliche Datenlöschung zu vermeiden und dem Nutzer eine Reaktivierung des Vertrags ohne Datenverlust zu ermöglichen.

(2) Spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten des Nutzers einschließlich aller Blutwerte, Analysen, Supplement-Einträge und Audit-Logs unwiderruflich gelöscht (Hard-Delete). Die Löschung wird automatisiert durchgeführt und auditiert.

(3) Vor dem endgültigen Löschvorgang erhält der Nutzer 7 Tage und 1 Tag vor Löschung jeweils eine Erinnerungs-E-Mail. Während des gesamten 30-Tage-Zeitraums kann der Nutzer seine Daten weiterhin exportieren.

(4) Stripe-seitige Rechnungs- und Zahlungsdaten unterliegen den steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs­fristen (in der Regel 10 Jahre nach § 147 AO und § 257 HGB) und werden bei Stripe entsprechend aufbewahrt. Diese Aufbewahrung erfolgt unabhängig vom Bestand des bloodly-Vertrags.

§ 15 Änderung dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB ausschließlich aus folgenden, abschließend aufgezählten Gründen zu ändern (BGH XI ZR 26/20):

  • Anpassung an Änderungen der Rechtslage (insbesondere Gesetz, Verordnung, höchstrichterliche Rechtsprechung);
  • Anpassung an Änderungen der Sicherheits- oder technischen Anforderungen, die der Anbieter aus objektiven Gründen umsetzen muss (z.B. neue DSGVO-Anforderungen, neue Stripe-Pflichten);
  • Schließen von Regelungslücken, die sich nach Vertragsschluss zeigen und die der Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht voraussehen konnte;
  • Klarstellungen, die den Nutzer nicht inhaltlich benachteiligen.

Wesentliche, den Nutzer benachteiligende Änderungen — insbesondere zu Hauptleistungspflichten, Preisen oder Vertragslaufzeit — sind hiervon ausgeschlossen und bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Nutzer.

(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gilt der Vertrag zu den unveränderten Bedingungen fort. Beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit den in § 6 vereinbarten Fristen zu kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern in deren gewöhnlichem Aufenthaltsstaat bleiben unberührt.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Gleiches gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegt hat.

(3) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 eingestellt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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